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Wahlzahnärztin in Wien Dr. Ágnes Mészáros

Vom Zahnersatz bis hin zur Zahnregulierung perfekt betreut.

Unsere Ordination steht für:

Hervorragende Beratung
Bei uns erleben Sie eine zahnärztliche Behandlung auf höchstem Niveau. Viele Patienten sind vor der Behandlung beim Zahnarzt beziehungsweise Wahlzahnarzt verunsichert und fragen sich, was sie dort erwartet. Dies liegt insbesondere an der Tatsache, dass es noch nie so viele verschiedene Behandlungsmöglichkeiten gab. In einem ausführlichen Einzelgespräch und nach einer eingehenden Untersuchung verschaffen wir uns einen umfassenden Eindruck von Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Zielen. Gemeinsam erarbeiten wir einen perfekt abgestimmten Behandlungsplan inklusive mehrerer Therapie-Varianten, sämtlicher Vorbereitungsmaßnahmen, der Behandlung, der Nachbehandlung und Kontrollen.

Transparente Preise
Aufgrund der geltenden Werbeverordnung der Zahnärztekammer ist es Zahnärzten nicht gestattet, Preise für Leistungen zu veröffentlichen. Denn: So individuell wie jedes menschliche Gebiss sind auch die Bedürfnisse jedes Patienten im Bereich der Zahnbehandlung sowie Zahnrestauration. Als Wahlzahnärzte bieten wir eine speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Behandlung entsprechend der anatomischen Form (Kaufläche, Wölbungen und Schichtungen) sowie des ästhetischen naturgetreuen Erscheingungsbildes des Gebisses.

Preisgarantie
Lassen Sie die zahnmedizinische Behandlung in unserer Ordination durchführen, wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir erstellen einen genauen Heil- und Kostenplan, der alle Posten enthält.

Ratenzahlung
Wenn Sie möchten, können Sie die entsprechenden Behandlungskosten auch ganz bequem in überschaubaren Raten begleichen.

Bitte beachten Sie:

Frau Dr. Mészáros und Herr Dr. Valach sind Wahlärzte, das heißt, dass sie keine Verträge mit den Krankenkassen haben. Dadurch können die durch den Arzt erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden. Wir stellen Ihnen direkt eine Honorarnote aus, die Sie begleichen.

Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einreichen und bekommen von dieser einen Teil des Honorars rückerstattet. Der erstattete Betrag entspricht 80 Prozent des Honorars, das ein Vertragsarzt von der Kasse für die gleiche Leistung bekommt.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage!

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